Die Regeln zur Vergabe des Otto von Guericke-Preises




Teilnahmebedingungen

Der Preis kann an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verliehen werden, deren Forschungsergebnisse schwerpunktmäßig in Projekten der industriellen Gemeinschaftsforschung der AiF erzielt worden sind. Sie können entweder durch Mitgliedsvereinigungen der AiF oder Forschungsstellen vorgeschlagen werden. Die eingereichten Forschungsergebnisse sollten aus AiF-Vorhaben resultieren, die vor nicht mehr als drei Jahren abgeschlossen wurden. Des Weiteren muss erkennbar sein, dass die erzielten Ergebnisse entweder Grundlage für die weitere Anwendungsentwicklung sind oder bis zur betrieblichen Einsatzreife umgesetzt werden konnten und bereits zur Verbesserung von Verfahren, Produkten oder Dienstleistungen beitragen.


Auswahlkriterien

Die Bewertung der Preiswürdigkeit der Forschungsarbeiten erfolgt vor allem nach folgenden Gesichtspunkten:
  • Ausrichtung auf den Anwendungszweck (derzeitiger Stand der Technik, Kurzbeschreibung der technischen Lösung, Aufgaben, Ziele)
  • Erkenntnisfortschritt
  • Technischer Fortschritt
  • Grad der Umsetzung in die betriebliche Praxis (Markteinführung, Stand der Entwicklung des Produktes/Verfahrens, Marktreife, Marktpotential)
  • Quantifizierbare wirtschaftliche Vorteile (Ertragschancen, Wettbewerbsvorteile, Alleinstellungsmerkmale, Erschließung neuer Geschäftsfelder)
  • Öffentlichkeitswirksame Darstellung (Publikationen, Messepräsentationen o.ä.)
Eine Zulassung zum Auswahlverfahren erhalten nur diejenigen Vorschläge, die zu jedem Punkt aussagekräftige Informationen enthalten.


Auswahlverfahren

Über die Vergabe des Preises entscheidet das Präsidium der AiF auf Vorschlag eines Preiskomitees, das aus Mitgliedern des Vorstands des Wissenschaftlichen Rates der AiF besteht.


Preisdotierung

Im Jahr 2001 vergibt die AiF den Otto von Guericke-Preis zum fünften Mal. Erstmals steht eine Preissumme von insgesamt 20.000 DM zur Verfügung:      
     1. Preis:
2. Preis:
3. Preis:
   10.000 DM
6.000 DM
4.000 DM


Bewerbungsunterlagen

Eine prägnante Darstellung der eingereichten Forschungsarbeiten ist notwendig, um eine sachgerechte Bewertung zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird um Zusendung einer maximal fünfseitigen Zusammenfassung der Arbeit, die um Bilder bzw. Prospekte im JPEG- oder GIF-Format ergänzt werden kann, gebeten. Ein Referenzschreiben der vorschlagenden Einrichtung sowie tabellarische Lebensläufe der beteiligten Forscherinnen und Forscher vervollständigen die Bewerbungsunterlagen.


Einreichungsfrist

Einsendeschluss für Vorschläge zum Otto von Guericke-Preis 2002 ist der 31. Oktober 2001. Die Unterlagen werden bevorzugt auf elektronischem Wege an wr@aif.de erbeten.


Kontakt

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF)
Hauptgeschäftsstelle
Wissenschaftlicher Rat
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln


Ansprechpartner

Dr. Stefan A. Thomas
Telefon: (02 21) 3 76 80-14
Telefax: (02 21) 3 76 80-27
E-Mail: sthomas@aif.de